Etwas verwundert haben wir heute in der MZ einen Artikel über WLAN im Landkreis Regensburg gelesen. Ausgehend von diesem Artikel im Teil Regensburg-Land der Mittelbayerischen Zeitung vom Samstag, den 29.08.2015 sehen wir uns genötigt, folgendes richtigzustellen:
Die Betreiber von Freifunk-Knoten haften in keiner Weise als Störer für mögliche, über ihren Knoten begangene Urheberrechtsverletzungen. Dies wird über eine eigene virtuelle Leitung, eine sogenannte VPN-Verbindung sichergestellt. Das Freifunk-Netz ist daher komplett getrennt vom privaten Netzwerk und dessen Internet-Anbindung. Auch die Deutsche Telekom und Kabel Deutschland machen sich solche Verfahren zunutze, um WLAN im öffentlichen Raum anzubieten. Ebenso wie die kommerziellen WLAN Betreiber, nimmt der Freifunk Regensburg e.V. seinen Knotenbetreibern die Störerhaftung über das spezifische technische Verfahren ab. Anderslautende Äußerungen sind schlicht falsch.
Freifunk Vereinen steht nach derzeitiger Rechtslage ebenso das Providerprivileg zu:
https://digitalegesellschaft.de/2015/01/providerprivileg-freifunker/
Das ganze etwas detaillierter: